Beiwerk

[576] Beiwerk (griech. Parergon, franz. Accessoires), in Werken der bildenden Kunst alle Gegenstände, die zur Darstellung des Hauptgegenstandes entweder gar nicht oder nicht unumgänglich notwendig sind. Das B. muß aber nach Beschaffenheit der Zeit oder des Ortes der Handlung zu ihrer genauern Bezeichnung gewählt werden, darf jedoch nicht die Hauptwirkung des Werkes stören, wenngleich dieses durch das B. reicher und mannigfaltiger erscheint. Im Relief soll das B. nach dem Vorbilde des griechischen Stils der besten Zeit möglichst beschränkt werden, auch in der statuarischen Kunst ist es nur mit Maß zu verwenden. Die allegorisierende Kunst hat dagegen auf das B. den Schwerpunkt gelegt. Im engern Sinn versteht man unter B. Darstellungen unbelebter Gegenstände zur Verzierung einer Szene, zur Bezeichnung des Ortes und zur Bestimmung der Zeitverhältnisse, also z. B. Mobiliar, Gerät, Stoffe etc. Im Epos, in der Tragödie und im Roman kann man die Episoden (s. d.), Natur- und Ortsschilderungen, also das Lokalkolorit, als B. betrachten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 576.
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