Brinz

[426] Brinz, Aloys von, Pandektenlehrer, geb. 26. Febr. 1820 zu Weiler im Algäu, gest. 13. Sept. 1887 in München, studierte daselbst zuerst Philologie, legte 1841 die Staatsprüfung für das Gymnasiallehramt ab, widmete sich jedoch dann, durch Konrad Maurer (s.d.) angeregt, in München und Berlin dem Studium der Rechte und trat in den praktischen Justizdienst seines Heimatlandes. Durch seine Abhandlung: »Die Lehre von der Kompensation« (Leipz. 1849) fand er zuerst in weitern Kreisen als tüchtiger Romanist Anerkennung. 1851 als außerordentlicher Professor an die Universität Erlangen berufen, wurde er dort 1854 zum ordentlichen Professor des römischen Rechts ernannt und siedelte 1857 in gleicher Eigenschaft nach Prag über. Neben einer erfolgreichen akademischen Lehrtätigkeit entwickelte B., seitdem er 1861 in den böhmischen Landtag und in der Fol ae in den österreichischen Reichsrat gewählt worden war, zugleich eine hervorragende Wirksamkeit als parlamentarischer Redner und Politiker, indem er die deutschen Interessen entschieden vertrat. 1866 folgte er einem Ruf an die Universität Tübingen. Hier vollendete er sein »Lehrbuch der Pandekten« (Erlang. 1857 bis 1871,2 Abteilungen; 2. neubearbeitete Auflage in 4 Bänden, 1872–92, Bd. 4 herausg. von Ph. Lotmar; Bd. 1, 3. Aufl. 1884), ein durch Originalität, Kraft und Schärfe des Gedankens und der Sprache hervorragendes Werk. Auch die auf das Jahr 1866 folgende politische Bewegung in Süddeutschland ließ B. nicht teilnahmlos, wenngleich er ein Mandat für den württembergischen Landtag, dessen Majorität ihn übrigens zum Mitgliede des Staatsgerichtshofes erwählte, ablehnte. 1871 folgle B. einem Ruf an die Universität München, der er[426] bis zu seinem Tod angehört hat. Unter seinen Schriften sind noch hervorzuheben: »Kritische Blätter zivilistischen Inhalts« (Erlang. 1852–53,4 Hefte); »Zum Recht der bonae fidei possessio« (Münch. 1875); »Zur Kontravindikation und der legis actio sacramento« (das. 1877); »Die Freigelassenen der lex Aelia Sentia und das Berliner Fragment von den Dediticiern« (Freiburg 1884); »Über den Einlassungszwang im römischen Recht« (Müuch. 1887); ferner seine Rektoratsreden: »Über Universalität« (das. 1876); »Über die Zeit im Rechte« (das. 1882) u. a.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 426-427.
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