Delicta juris gentĭum

[610] Delicta juris gentĭum (lat.), Verbrechen, die bei allen zivilisierten Völkern mit schweren Strafen bedroht sind, und wegen deren darum auch regelmäßig Auslieferung (s.d.) gewährt wird. Sie sind zu unterscheiden vom völkerrechtlichen Delikt, d. h. die von einem Staat ausgehende Verletzung eines völkerrechtlich geschützten Interesses eines andern Staates.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 610.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: