Dienstmannsinstitute

[891] Dienstmannsinstitute, Einrichtungen zu dem Zweck, dem Publikum ständig Leute für Botengänge, Transport kleiner Lasten und für sonstige Arbeitsverrichtungen[891] innerhalb und außerhalb des Hauses gegen eine nach einem bestimmten Tarif zu bemessende Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Sie sind meist derart organisiert, daß ein Kapitalist Leute anwirbt und die Verantwortlichkeit dem Publikum gegenüber trägt. Um den Dienstmann äußerlich kenntlich zu machen, wird er uniformiert. Auch erhält er, teils um den Auftraggeber sicherzustellen, teils im Interesse einer geregelten Erledigung der Geschäfte, eine Nummer. Der Dienstmann erhält entweder einen festgesetzten Lohn, während die gesamte Einnahme in die Institutskasse fließt, oder er liefert abends nur eine bestimmte Summe ab und behält das übrige für sich. An Stelle der kapitalistischen Organisation kann auch eine genossenschaftliche Vereinigung einer größern Zahl von Dienstmännern treten, wie auch neben oder statt der erstern vielfach selbständige Dienstmänner tätig sind. In Deutschland unterliegt auf Grund der Gewerbeordnung (§ 37) das Gewerbe der Dienstmänner der ortspolizeilichen Regelung. Auch ist die Ortspolizeibehörde befugt (§ 76), für dieselben Taxen festzusetzen. In Österreich bedürfen die D. einer Konzession. Die D. wurden zuerst in Bromberg 1858 durch Ed. Berger eingeführt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 891-892.
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