Dokimasīe

[85] Dokimasīe (griech., »Prüfung«), bei den Athenern die Untersuchung, welche die Befugnis eines Bürgers zur Ausübung öffentlicher Rechte oder Ämter dartun sollte. Bei der Prüfung der Jünglinge, die unter die Epheben oder die Männer aufgenommen werden sollten, mußte vor den Demoten, d.h. den Gemeindemitgliedern, bewiesen werden, daß der junge Mann von Bürgern abstamme und zwar auf väterlicher und mütterlicher Seite, daß er in eine Phratrie und Phyle eingeschrieben, und daß nichts vorgekommen sei, was ihn des Bürgerrechts unwürdig mache. Die Prüfung der Reiter, die vor dem Rat und dem Strategen stattfand, stellte die Tauglichkeit von Roß und Mann zum Kriegsdienst fest. Von der Prüfung der Invaliden durch den Rat hing die Gewährung eines staatlichen Jahresgeldes ab. Die Prüfung der Beamten bezog sich ohne Unterschied auf jeden, der im Namen des Staates handelte, selbst auf den Rat der Fünfhundert, und war für das staatliche Leben ein wichtiger Schutz gegen den Zufall des Loses. Mit besonderer Strenge wurde sie bei den Archonten gehandhabt; der Gewählte mußte nachweisen, daß er das volle Bürgerrecht habe und dieses durch keine Atimie geschmälert sei, daß seine Eltern und Großeltern Bürger gewesen seien, daß er die Feldzüge mitgemacht habe und seinen finanziellen Verpflichtungen gegen den Staat nachgekommen sei. Selbst die Redner mußten sich vor ihrem Auftreten einer Prüfung, ob sie im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte seien, durch die Thesmotheten unterwerfen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 85.
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