Invaliden

[897] Invaliden (lat.), untauglich gewordene Soldaten, entweder Ganz- oder Halbinvaliden (s. Invalidität). Das Altertum kannte Versorgungen, aber noch keine Versorgungsanstalten. Im Mittelalter versorgten Ritter und Priester die I.; mit der Stärkung der Macht der Fürsten nahmen letztere diese Pflicht auf sich. In Frankreich erfolgte seit Franz 1. die Verwendung der I. im Garnisondienst, Ludwig XI V. baute das berühmte Hôtel des Invalides, wo jetzt, ebenso wie im Invalidenhaus zu Avignon, die Ganzinvaliden leben, während die übrigen in Veteranenkompagnien Verwendung finden oder von ihrer Ordenspension leben. In England errichtete Karl II. das Invalidenhaus in Chelsea für die Landarmee, Wilhelm III. ein solches für Marinesoldaten in Greenwich. In Preußen errichtete Friedrich II. das Invalidenhaus in Berlin (vgl. v. Ollech, Geschichte des Berliner Invalidenhauses 1748–1881, Berl. 1885), Friedrich Wilhelm II. das von Rybnik (bestand bis 1848, dafür jetzt Karlshafen), Friedrich Wilhelm III. die Anstalt in Stolp sowie 1809: 25 Provinzialinvalidenkompagnien, deren Zahl nachmals vielfach wechselte (jetzt aufgehoben). Bayern hat das Invalidenhaus in Benediktbeuern, Württemberg das Ehreninvalidenkorps in Komburg bei Hall, Mecklenburg die Invalidenabteilung in Schwerin. Österreich hat Invalidenhäuser in Wien (mit Filiale Lerchenfeld), Prag, Tyrnau, Lemberg, Budapest und unterscheidet: Realinvaliden (erwerbsunfähig), Militärinvaliden (militäruntauglich, aber erwerbsfähig) und Halbinvaliden (zu leichtem Militärdienst tauglich). Rußland versorgt seine I. in Invalidenhäusern, Garnisonkompagnien und Militärkolonien. In Deutschland wird die Pension für die I. von 1870/71 aus dem Reichsinvalidenfonds (durch Gesetz vom 23. Mai 1873 aus der Kriegskostenentschädigung gebildet) bestritten, der nach Gesetz vom 1. April 1893 auch den I. aus den Kriegen vor 1870 zugute kommt. Für Unterstützung von I., bez. deren Angehörigen, sorgen außerdem in Deutschland die Kaiser Wilhelm-Stiftung, die Viktoriastiftung, der Kaiserin Augusta-Verein, die Kaiserin Augusta-Stiftung. Für erwerbsunfähige, nicht als I. anerkannte Leute aus den Kriegen von 1866 und später sorgt der König Wilhelm-Verein, für die von 1864 die Kronprinzenstiftung. Vgl. »Dienstanweisung zur Beurteilung der Militärdienstfähigkeit« (Berl. 1894, Neudruck in Vorbereitung). Über Invalidenversorgung und Invalidität s. die besondern Artikel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 897.
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