Dokimasie

[221] Dokimasie (v. gr., Dokimasia), 1) Prüfung, z.B. ob Jemand die zur Bekleidung einer öffentlichen Stelle nöthigen Eigenschaften od. Befähigungen habe; so in Athen die Untersuchung über das geführte Leben eines, der in den Rath gewählt werden sollte; 2) in der gerichtlichen Medicin die Summe von Untersuchungen zur begründeten Abgabe eines Gutachtens, bes. D. pulmōnum (D. pulmonālis), die Untersuchung, ob ein todt gefundenes neugeborenes Kind todt geboren sei od. schon geathmet hat, s. Lungenprobe; 3) (Chem., Dokimastik) so v.w. Probierkunst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 221.
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