Effektenversicherung

[385] Effektenversicherung, die Versicherung gegen Kursverlust bei etwaiger Auslosung und Kündigung von Effekten. Sie wird in der Regel von Bankhäusern als Nebengeschäft betrieben und namentlich von den Besitzern solcher Papiere (insbes. Prämienpapiere, Lose) benutzt, die einen den Wert der ohne Gewinn ausgelosten Stücke (niedrigster Treffer bei Losen, Parikurs bei verlosbaren Obligationen) beträchtlich übersteigenden Kurs zu haben pflegen. Gegen Zahlung einer Prämie wird dem Versicherten, wenn sein Papier zum Parikurs oder mit dem niedrigsten Treffer gezogen wird, ein andres noch nicht ausgelostes Papier geliefert. E. ist nicht zu verwechseln mit Valorenversicherung (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 385.
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