Einweihung

[471] Einweihung ist im allgemeinen die unter gewissen symbolischen Handlungen erfolgende Erklärung über die Bestimmung einer Sache (s. Dedikation). In der christlichen Welt werden insonderheit Geistliche, Kirchen, Altäre, Glocken u.a. eingeweiht. Vgl. Ordination und Kirchweihe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 471.
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