Farbwaren

[331] Farbwaren, alle Waren, die zum Anstreichen, Färben, Malen etc. gebraucht werden, also namentlich die natürlich vorkommenden Erdfarben, die Hölzer, Blätter, Blüten etc., die zum Färben und zur Herstellung von Farbstoffen benutzt werden, die künstlich hergestellten Erd- und Metallfarben, Pflanzenfarbstoffe und Teerfarbstoffe. Nach ihrer Verwendung und Zubereitung unterscheidet man Maler-, Anstrich-, Pastell-, Wasser-, Öl-, Druckfarben etc. In Deutschland werden Erdfarben besonders in Thüringen und Hessen gewonnen, Blaufarben im Erzgebirge, Teerfarben in der Umgegend von Frankfurt a. M., im Rheinland, Hannover, Berlin; Ultramarin in Nürnberg, Hannover, Rheinland, Farbholzextrakt in den Seestädten hergestellt. In der Fabrikation der Teerfarben und des Ultramarins überragt Deutschland alle andern Länder.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 331.
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