Frei ab

[53] Frei ab (frei dort, ab dort, dort genommen), im Handel soviel wie ohne Berechnung von Transportkosten und Spesen bis aus Schiff (frei an Bord), auf die Fuhre, Bahn etc. Dasselbe bedeutet frei hier, ab hier, hier genommen, nur bedient sich der erstern Formel der Verkäufer, der letztern der Käufer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 53.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: