Gabel [1]

[246] Gabel, allgemein etwas sich in zwei Arme Teilendes, z. B. ein solcher Baumast, Erzgang, Gebirgszug etc.; die Ranke des Weinstockes; in der Uhr der Teil, durch den der Anker mit dem Pendel zusammenhängt; beim Einschießen nimmt die Artillerie das Ziel in die G. (Gabelschießen), d. h. sie schießt mit einem Visier kürzer, so daß die Geschosse vor dem Ziel einschlagen, und mit einem andern weiter und vermindert dabei den Abstand beider Visiere möglichst auf 50 m (enge G.); beim Schachspiel (Gabelstellung) eine Stellung, die dadurch entsteht, daß ein gedeckter Bauer zwei feindliche Offiziere zugleich angreift.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 246.
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