Gabinĭus

[249] Gabinĭus, Aulus, ein Römer aus plebejischem Geschlecht, verschaffte als Volkstribun 67 v. Chr. dem Pompejus durch das nach ihm benannte Gesetz (lex Gabinia) den Oberbefehl im Seeräuberkrieg, war im folgenden Jahre Legat des Pompejus, verwaltete 61 die Prätur und gelangte 58 mit L. Piso zum Konsulat, in dem er den Tribun P. Clodius bei den Feindseligkeiten gegen Cicero unterstützte. Zum Dank erhielt er nachher auf Betrieb des Clodius vom Volk die reiche Provinz Syrien, die er bis Ende 55, bis zur Ankunft seines Nachfolgers M. Crassus, verwaltete, immer bemüht, sich zu bereichern, wobei er kein Mittel scheute. Nach seiner Rückkehr aus Syrien von seinen Feinden in Rom angeklagt, wurde er wegen Erpressung verurteilt und mußte nach Verlust seiner Güter in die Verbannung gehen. Als Cäsar nach Ausbruch des Bürgerkriegs 49 die Verbannten zurückrief, kam auch G. wieder nach Rom und trat in die Dienste des Diktators, ohne jedoch gegen seinen alten Gönner Pompejus zu fechten. Er starb Ende 48 oder Anfang 47 in Salonä.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 249.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: