Gabinĭus

[830] Gabinĭus. Die Gabinia gens war ein römisches plebeisches Geschlecht; 1) Aulus G., 147 v. Chr., nebst Cn. Papirius u. Äl. Lamia, von Metellus an die Achäer zur Erhaltung des Friedens geschickt, aber von denselben beschimpft u. fortgejagt. 2) Quintus G., 139 v. Chr. Volkstribun, gab die Gabinia lex tabellaria, s.u. Tabellariae leges. 3) Aulus G., 67 v. Chr. Volkstribun, Freund des Pompejus, für welchen er die Gabinia lex (s.d. 2) a) durchsetzte; er ging im folgenden Jahre mit ihm nach Asien, betheiligte sich an den Kriegen gegen Mithridates u. die Parther, 65, schlichtete dann in Judäa den Streit zwischen Aristobulos u. Hyrkanos zu Gunsten des Erstern u. bekam von demselben eine große Geldsumme; 61 wurde er Prätor u. erhielt 58 das Consulat, während dessen Cicero, sein Gegner, durch seinen Verbündeten, Clodius, ins Exil getrieben wurde. Als Proconsul (vom Volk erwählt, der erste Fall dieser Art) in Syrien, führte er Krieg gegen Arabien (s.d. [Gesch.]), besiegte die aufständischen Juden unter Alexander, setzte den Ptolemäos Auletes für 6000 Talente (über 7 Millionen Thaler), statt des Archelaos, wieder in sein Reich ein u. saugte seine Provinz fast ganz aus. Im Jahre 54 nach Rom zurückgekehrt u. wegen Erpressungen angeklagt, wurde er auf immer exilirt; von Cäsar 49 v. Chr. zurückgerufen, ging er nach dem Tode des Pompejus nach Dalmatien, wo er unglücklich focht u. 47 v. Chr. in Salona starb; 4) Aulus Gab. Sisenna, Sohn des Vor., war nach seinem Vater 57 v. Chr. in Syrien u. verwaltete diese Provinz, während sein Vater nach Ägypten zog. 5) Publius Gab. Secundus, Feldherr des Kaisers Claudius; siegreich gegen die Germanen. 6) G., um die Mitte des 4. Jahrh. n. Chr. König der Quaden, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 830.
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