Generalarzt

[550] Generalarzt, der leitende, oberste Sanitätsoffizier eines Armeekorps (Korpsarzt), ist in Preußen außerdem der Subdirektor der Kaiser Wilhelms-Akademie in Berlin und ein Mitglied der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums. Der Korpsarzt steht unmittelbar unter dem kommandierenden General und (mit Ausnahme des sächsischen und württembergischen Armeekorps) unter dem preußischen Generalstabsarzt der Armee. Im Kriege leitet ein Armeegeneralarzt den Sanitätsdienst bei jeder Armee, ein Etappengeneralarzt bei jeder Etappeninspektion. Stellvertretender G. heißt im Krieg ein Arzt, der in der Heimat, d. h. im Bereiche der Besatzungsarmee (des stellvertretenden Generalkommandos) die Geschäfte des Korpsarztes versieht. Die Generalärzte haben Oberstenrang; die ältern erhalten den Rang des Generalmajors. Analoge Einteilung ist bei der Marine.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 550.
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