Groß-Gemeinden

[423] Groß-Gemeinden heißen in Ungarn solche Ortsgemeinden (Märkte), die zwar keinen geordneten Magistrat haben, aber ihre Angelegenheiten durch den gewählten Gemeindevorstand (Richter, mindestens vier Beisitzer, Arzt, Kassierer) und einen eignen Gemeindenotar (soviel wie Gemeindesekretär) selbständig verwalten, im Gegensatz zu den kleinern Orten (Klein-Gemeinden), deren Vorstand aus weniger Mitgliedern besteht, und für deren Verwaltung gemeinsam mit mehreren andern Dörfern ein Kreisnotär bestellt ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 423.
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