Grund [2]

[444] Grund, das Unterste eines Gegenstandes, einer Sache, sofern es Festigkeit besitzt und Widerstand leistet; daher die unter einem Gewässer befindliche Erdfläche, wie Meeresgrund, Seegrund etc., auch eine niedrig liegende Gegend, ein Wiesengrund; in der Baukunst soviel wie Grundbau; ferner der Gegenstand, auf dem gemalt oder vergoldet wird, sowie der erste Farbenüberzug, der auf einen Gegenstand teils zu seiner Glättung, teils zur Hebung der später aufzutragenden Farben gebracht wird (Malgrund, s. d.); daher bei gemusterten Zeugen der nicht gemusterte Teil (Leinwand-, Atlas-, Taft-, Köpergrund etc.); bei Gemälden, was sich hinter den einzelnen gemalten Gegenständen befindet (Vorder-, Mittel-, Hintergrund, s. Hintergrund).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 444.
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