Hammurabi

[705] Hammurabi (genauer Chammurabi), der sechste der elf Könige zählenden ersten babylonischen Dynastie, um 2250 v. Chr., und einer der bedeutendsten aller babylonischen Könige. Er vertrieb die Elamiten aus dem Land und vereinte Norden und Süden des Landes zu einem Einheitsstaat mit Babylon als politischer und religiöser Zentrale. Er war zugleich der Gesetzgeber Babyloniens (»König der Gerechtigkeit«). Sein 282 Gesetzesparagraphen umfassender, in Keilschrift geschriebener Gesetzeskodex war auf einem 2,25 m hohen Dioritblock verzeichnet, der von den französischen Archäologen de Morgan und Scheil 1901/02 in den Ruinen der Akropolis von Susa wiedergefunden wurde. Infolge einer durch Wegmeißeln entstandenen Lücke sind uns nur 247 Gesetzesartikel im Original erhalten. Dieser Kodex H. enthält das Privat- und Strafrecht Babylons, einige Paragraphen über Beamtenrecht und zahlreiche Vorschriften über Taxen. H. hat sein Gesetzbuch selbst vervielfältigen lassen, es stand im ganzen babylonischen Königreich bis in die neubabylonische Zeit in Kraft und ist dann von den Persern übernommen worden. Vgl. Scheil im 4. Band der »Mémoires« der »Délégationen Perse« (Par. 1902); Kohler und Peiser, Hammurabis Gesetz (Leipz. 1904); Joh. Jeremias, Moses und H. (2. Aufl., das. 1904); D. H. Müller, Die Gesetze Hammurabis und ihr Verhältnis zur mosaischen Gesetzgebung sowie zu den zwölf Tafeln (Wien 1903); R. F. Harper, The code of H., king of Babylonia (Chicago 1904); Winckler, Die Gesetze Hammurabis in Umschrift und Übersetzung herausgegeben (Leipz. 1904). Einen gut orientierenden Überblick gibt Cohn, Die Gesetze Hammurabis (Rektoratsrede, Zür. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 705.
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