Irregularität

[28] Irregularität (lat., »Unregelmäßigkeit«), das Vorhandensein von Mängeln, die nach katholischem Kirchenrecht eine Person zum Empfang der Priesterweihe ungeeignet machen oder einen Geistlichen von der Ausübung seiner Funktionen oder von der Erlangung der höhern Weihestufen ausschließen. Man unterscheidet dabei zwischen irregularitas ex defectu und i. ex delicto, indem unter defectus ein solcher Mangel verstanden wird, der den damit Behafteten zur Ausübung geistlicher Funktionen unfähig macht oder in den Augen des Volkes als unwürdig erscheinen läßt; soz. B. der defectus natalium, d. h. Mangel der ehelichen Geburt, defectus aetatis, Mangel des erforderlichen Alters (für den Bischof 30, für den Priester 25 Jahre), defectus scientiae, Mangel der erforderlichen Kenntnisse, und defectus perfectae lenitatis, Mangel der erforderlichen Herzensmilde, der bei solchen Personen angenommen wird, die, wenn auch erlaubterweise, wie z. B. Soldaten im Kriege, den Tod eines Menschen verursacht haben. Irregularitas ex delicto liegt dagegen in Ansehung derjenigen vor, die sich einer verbrecherischen Handlung schuldig gemacht haben. Wird der fragliche Mangel nicht etwa von selbst beseitigt, wie z. B. bei dem defectus aetatis durch Erreichung des erforderlichen Alters, so kann er nur durch Dispensation seitens des Papstes, in gewissen Fällen auch seitens der Bischöfe, gehoben werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 28.
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