Jakobäa

[156] Jakobäa (Jakoba) von Holland (auch » von Bayern«), Erbtochter Wilhelms VI. von Bayern, Grafen von Holland und Hennegau, geb. 25. Juli 1401, gest. 9. Okt. 1436 auf Schloß Teilingen bei Leiden, folgte als Witwe des Johann von Touraine, Dauphins von Frankreich, 1417 ihrem Vater in der Regierung von Holland (s. d., S. 477). Von ihrer Mutter wurde sie 1418 mit dem Herzog Johann IV. von Brabant vermählt; doch ward die unglückliche Ehe bald wieder getrennt. Nachdem sie sich 1422 aufs neue mit Herzog Humfried von Gloucester verheiratet hatte, wurde ihr von ihrem Oheim Johann von Bayern und seinem Anhang Holland streitig gemacht. Zwar wurde nach langen Zwistigkeiten ein Vergleich geschlossen (1428), worin Jakobäas Erbrecht durch Philipp von Burgund anerkannt wurde, während sie sich verpflichtete, ohne seine Einwilligung keine neue Ehe einzugehen; allein da sie nach der Scheidung von Gloucester sich dennoch 1432 heimlich mit Franz von Borselen, einem zeeländischen Edelmann, vermählte, so ließ der Herzog von Burgund ihren vierten Gemahl gefangen nehmen und schenkte ihm nur unter der Bedingung das Leben, daß J. zugunsten Philipps alle Rechte auf ihre Länder abtreten solle, die nun (!433) mit Burgund vereinigt wurden. Vgl. Löher, J. von Bayern und ihre Zeit (Nördl. 1862–69, 2 Bde.) und Beiträge zur Geschichte der J. von Bayern (Münch. 1865–66); Putnam, A mediaeval princess etc. (Lond. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 156.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika