Jaroslaw [3]

[202] Jaroslaw, Großfürst von Kiew, Sohn Wladimirs des Heiligen, erhielt nach seines Vaters Tod 1015 Nowgorod als Fürstentum, vertrieb 1016 seinen ältesten Bruder, Swjatopolk, aus Kiew, wurde aber von dessen Schwiegervater Boleslaw Chrobry von Polen 1017 geschlagen und konnte erst nach dessen Abzug 1019 wieder Kiew erobern, wo er 1019–54 als Großfürst herrschte. Von ihm stammt die bekannte Gesetzsammlung »Das russische Recht«. Den Nowgorodern gab er jetzt nicht mehr vorhandene Privilegien. Er vermählte sich mit Ingegard, Tochter des schwedischen Königs Olaf. Nach Überwindung seiner Brüder vereinigte er Rußland bis auf Polotzk. Er schmückte Kiew durch großartige kirchliche Bauten, gründete Jurjew (später Dorpat) und förderte Kunst und Wissenschaft, zugleich die Interessen der Geistlichkeit und des Schulwesens.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 202.
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