Kompaktāt

[339] Kompaktāt (lat.), soviel wie Pakt, Vertrag. Bekannt sind die Prager oder Böhmischen Kompaktaten (Compactata religionis), jener Vergleich, der auf Grundlage der allerdings wesentlich modifizierten Prager Artikel von 1420 von den böhmischen Ständen 30. Nov. 1433 mit den nach Prag entsendeten zehn Vertrauensmännern des Baseler Konzils geschlossen wurde, und nach dem den Kalixtinern, wenn auch nur unter Einschränkungen, der Genuß des Kelches beim Abendmahl, ihren Priestern, die von ihren Obern approbiert wurden, die freie Verkündigung des Wortes Gottes, ihren Klerikern die Verwaltung des Kirchengutes etc. zugestanden ward. Papst Pius II. verwarf sie 31. März 1462 ausdrücklich und bestand auf der kirchlichen Wiedervereinigung Böhmens. Dieses Ziel wurde von den Päpsten nicht so bald erreicht und auf einem Landtage in Kuttenberg 1485 die Geltung der Kompaktaten wiederum beschlossen. Erst 1567 wurden sie abermals aufgehoben. Vgl. Hussiten und Baseler Konzil.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 339.
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