Konterkoup

[439] Konterkoup (franz., »Gegenstoß«), Verletzungen, die namentlich am Schädel bei starkem Schlag oder Auffallen von einer Höhe nicht an der Stelle der direkten Einwirkung der Gewalt erfolgen, sondern an der gegenüberliegenden Stelle des Schädeldaches oder der Schädelgrundfläche. Die Knochen erleiden dabei entweder Frakturen (Brüche) oder Fissuren, das Gehirn Quetschungen an den entsprechenden Stellen. Oft sind die letztern Veränderungen vorhanden, ohne daß die Schädelkapsel an der direkt getroffenen Stelle einen Bruch erlitten hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 439.
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