Landbriefbestellung

[96] Landbriefbestellung, die Bestellung von Postsendungen auf dem platten Lande, die 1824 in Preußen, 1830 in Frankreich und seitdem in den meisten europäischen Staaten, in Großbritannien und Ungarn erst in den letzten Jahren, eingeführt wurde, während z. B. in Rußland die Landbewohner ihre Postsachen von den Postämtern in den Städten abholen müssen. Auch in einigen außereuropäischen Staaten, z. B. in Britisch-Indien und den Vereinigten Staaten, findet eine L. statt, jedoch bei weitem nicht nach allen Landorten. Die allgemeine Durchführung einer L. in allen Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes und ihre stetige Verbesserung (durch Einrichtung der Post hilfstellen, Vermehrung des Bestellpersonals und der Landbriefkasten und Ausrüstung der Landbriefträger mit Fuhrwerk) ist ein Hauptverdienst des Generalpostmeisters v. Stephan, dem auch die Aufhebung des Landbriefbestellgeldes (1872: 500,000 Mk.) zu danken ist. Gegenwärtig wird im Gebiete der deutschen Reichspost jede Wohnstätte mindestens zweimal wochentäglich von den Landbriefträgern begangen. Welche Gattungen von Sendungen von den Landbriefträgern (s. Briefträger) bestellt werden und wegen der Höhe der Bestellgebühren s. Bestellung, Porto und Telegrammgebühren. – In Österreich besteht gleichfalls eine L. nach dem sogen. Außenbezirk, jedoch nicht nach allen Orten. Nach den nicht von Landbriefträgern begangenen Orten erfolgt die Abtragung der Sendungen vielfach durch Gemeindediener, Schulkinder etc. Zur Unterstützung der L. bestehen Postablagen (Posthilfstellen). Im Außenbezirk werden gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen frei bestellt, für eine Postanweisung nebst Betrag oder einen Wertbrief werden 10 Heller, für ein Paket 15 Heller Bestellgeld erhoben. Einzelbeträge und Wertsendungen über 1000 Kronen müssen vom Postamt abgeholt werden. Die Gebühr für die Bestellung des Apis über die Abholung beträgt 3 Heller.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 96.
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