Landgesetzgebung

[106] Landgesetzgebung, die Gesetzgebung eines Staates, welche die Besiedelung und Niederlassung auf noch unbesessenen und unkultivierten Teilen des Landes regelt. Meist gestattet sie den Landerwerb bis zu einem gewissen Maximalumfang gegen niedern Preis und unter der Bedingung. daß das Ganze eingezäunt, wenigstens ein Teil kultiviert, ein gewisser Aufwand[106] für Verbesserungen gemacht wird, und daß der Ansiedler die Bewirtschaftung selbst betreibt, auf seinem neuen Heim wohne oder auch den Wohnsitz nicht über eine gewisse Zeit unterbreche. Solche Gesetze haben nur für die neuen Erdteile Bedeutung. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika legte den Grund zu denselben das Gesetz vom 4. Mai 1785 »zur Sicherstellung einer Methode der Vermessung und Verwertung der Ländereien in westlichen Territorien«, dem noch eine Reihe andrer Gesetze (vgl. Heimstättegesetze) folgte. In andern Staaten (Kanada, Mexiko, Brasilien, Chile) sind ähnliche Gesetze erlassen worden. Auch die L. der australischen Kolonien ist derjenigen Nordamerikas nachgebildet. Vgl. Roßmann in Schmollers »Jahrbuch für Gesetzgebung etc.«, 1889, Heft 2; Sering, Die landwirtschaftliche Konkurrenz Nordamerikas (Leipz. 1887).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 106-107.
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