N-Strahlen

[829] N-Strahlen (Nancy-Strahlen, Blondlot-Strahlen), nach Blondlot eine Art unsichtbarer Strahlen, die von glühenden Körpern (Auerlampe, Nernstlampe, Sonne), Körpern mit innern Spannungen (gehärtetem Stahl, Glastränen, tönenden Körpern), verflüssigten Gasen, tätigen Nerven und Muskeln ausgehen und ihre Existenz dadurch verraten sollen, daß sie schwach leuchtende Körper (phosphoreszierende Leuchtfarbe, kleine bläuliche Flammen, kleine elektrische Funken) zu stärkerm Leuchten anregen. Holz, dünnes Glas, Salzlösungen etc. sollen für die Strahlen durchlässig sein, reines Wasser nicht. Durch Aluminiumprismen und -Linsen werden sie gebrochen wie Lichtstrahlen von sehr kleiner Wellenlänge; sie können aufgespeichert werden in Metallen, Quarz etc.; Kristalle senden in der Richtung der Hauptachse N-S., in der dazu senkrechten Richtung N1-Strahlen mit etwas andern Eigenschaften aus. Es gibt auch solche Strahlen, die durch die Schwere beeinflußt werden. Nervenstrahlen können in Kupferdrähten fortgeleitet werden. Sowohl strahlende Nerven als anorganische Strahlenquellen (z. B. Feilen) können durch Chloroform betäubt werden, so daß die Emission der Strahlen aufhört; mittels des Phosphoreszenzschirms läßt sich erkennen, welche Gehirnwindungen beim Denken in besonders lebhafter Tätigkeit sind etc. Nach dem augenblicklichen Stande der Frage scheint es sich bei diesen Versuchen um eigenartige noch nicht aufgeklärte, an hypnotische oder suggestive Vorgänge erinnernde Illusionen oder Halluzinationen bei den Beobachtern zu handeln, welche die Erscheinungen zu sehen glaubten, jedenfalls wird die tatsächliche Existenz der N-S. von den meisten Chemikern nicht anerkannt. Vgl. Licht, schwarzes, und Blondlot, Rayons N (Par. 1904).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 829.
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