Nervengeschwulst

[526] Nervengeschwulst (Neuroma) wurde früher jede an Nerven vorkommende Geschwulst genannt. Jetzt unterscheidet man die meist gutartigen, weil keine Metastasen bedingenden, in der Regel multipel vorkommenden, meist weichen und aus losem Bindegewebe bestehenden Nervengeschwülste (falsche Neurome oder Neurofibrome) von den wirklichen aus Nervenfasern bestehenden Knoten (wahre Neurome), wie solche an Amputationsstümpfen am häufigsten vorkommen. Jede N. ist sehr schmerzhaft, ein leiser Druck auf die Geschwulst steigert die Schmerzen zu unerträglicher Höhe. Die Leitungsfähigkeit der Nerven kann durch die Neurome leiden, so daß sich zu den Schmerzen das Gefühl von Taubheit und eine mehr oder weniger vollständige Empfindungslosigkeit der Haut im Bereich des kranken Nervs gesellen. Selten kommen durch Beeinträchtigung motorischer Fasern Zuckungen und Kontrakturen und im weitern Verlauf Lähmungen vor. Die Behandlung einer N. besteht in operativer Entfernung, doch neigen sie zu Rückfällen. Vgl. Courvoisier, Die Neurome (Basel 1885).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 526.
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