Pönfall

[146] Pönfall heißt die über die oberlausitzischen Sechsstädte (s. d.) 1547 durch den Kaiser als Landesherrn verhängte Strafe. Weil die Städte ihr Kriegskontingent genau nach Ablauf der vereinbarten Frist kurz vor der Schlacht bei Mühlberg entlassen hatten, wurden sie des Landesverrats angeklagt und verfielen der höchsten, dem böhmischen Landrecht bekannten »Pön«, die in Verlust der Ehre, des Leibes und Gutes bestand. Sie ergaben sich auf Gnade und Ungnade, verloren ihre Stadtgüter, ihre Privilegien (freie Ratswahl und Gerichtsbarkeit) und ihr Geschütz, mußten zusammen 100,000 Gulden als Strafsumme aufbringen und auf ewige Zeiten dem Landesherrn eine Abgabe vom Bierbrauen bewilligen. Wenn auch seit 1557 im wesentlichen die frühern Zustände wieder hergestellt wurden, so bedeutete der P. doch wirtschaftlich eine schwere und lange nachwirkende Schädigung der betroffenen Städte. Vgl. Knothe, Urkundliche Grundlagen zu einer Rechtsgeschichte der Oberlausitz (Görlitz 1877). Vgl. Lausitz, S. 256.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 146.
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