Perforation

[581] Perforation (lat., »Durchbohrung«), der Vorgang, bei dem infolge einer Trennung der Wandung eine bis dahin geschlossene Höhle oder ein Kanal eröffnet oder ein solides Organ durchbohrt (perforiert) wird. Dieselbe erfolgt durch Verletzung mittels eines spitzigen oder schneidenden Körpers oder mittels eines Geschosses (traumatische P., perforierende Wunden); die spontane P. ist in der Regel bedingt durch Geschwüre oder durch Brand, so beim Auge, Trommelfell, Magen, Darm. – In der geburtshilflichen Praxis bedeutet P. die künstliche Eröffnung des kindlichen Schädels mittels eines scheren- oder trepanförmigen Instruments, des sogen. Perforatoriums (s. Kraniotomie). Dem Gesetz gegenüber ist die P. erlaubt, wenn sie nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft zur Erhaltung des Lebens der Mutter notwendig ist und wenn diese ihre Einwilligung dazu gibt. Die Berufung auf den Notstand (s. d.) der Mutter genügt nicht, da dieser nach gellendem Recht nur einem »Angehörigen« die Befugnis zum Einschreiten geben würde. Die katholische Kirche verbietet unter jeder Bedingung die P., nach ihr muß die Mutter im Interesse des zu erwartenden Kindes und dessen Aufnahme in die christliche Kirche durch die Taufe geopfert werden. Vgl. Heimberger, Über die Straflosigkeit der P. (Berl. 1889); Capellmann, Medicina pastoralis (15. Aufl., Paderb. 1906). – P. des Humerus, Durchbohrung der für die Aufnahme des Olekranons (des Ellbogenfortsatzes) bestimmten Grube am menschlichen Oberarmknochen, die bei niedern und vorgeschichtlichen Rassen angetroffen wird und als Atavismus zu deuten ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 581.
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