Plenārsitzung

[36] Plenārsitzung (Plenarversammlung, Plenum), Sitzung eines Kollegiums, einer Versammlung, namentlich einer Ständeversammlung, an der alle Mitglieder (in pleno) teilnehmen oder doch teilnehmen sollten, im Gegensatz zu den Ausschuß-, Kommissions, Fraktions- und Abteilungssitzungen. Bei den Gerichten bilden den Gegensatz zum Plenum (s. d.) und zu den Plenarsitzungen und Plenarbeschlüssen die Kammern oder die Senate des Gerichts mit ihren Verhandlungen und Beschlüssen. S. Generalversammlung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 36.
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