Postvertrauensärzte

[226] Postvertrauensärzte, Medizinalpersonen, die von der deutschen Postverwaltung seit 1874 namentlich in größern Städten angestellt sind, um 1) den Zustand der Postdiensträume auf ihre Zuträglichkeit für die Gesundheit der Beamten zu überwachen und wissenschaftlich begründete Gutachten aus dem Gebiete der Gesundheitspflege abzugeben, 2) die Tauglichkeit der zum Eintritt in den Post- und Telegraphendienst sich meldenden Personen zu prüfen, 3) den Gesundheitszustand, die Dienstfähigkeit und den Grad der Erwerbsfähigkeit der ihnen von der Behörde zugewiesenen Beamten und Unterbeamten festzustellen, den im Dienste Verletzten auf Wunsch den ersten ärztlichen Beistand zu leisten und 4) Unterbeamte unentgeltlich zu behandeln. Die Vergütung beträgt bis zu 2000 Mk. jährlich. 1903 waren in 52 Orten 71 P. tätig.[226]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 226-227.
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