Rupĭe

[268] Rupĭe (engl. Rupee, aus dem Sanskritwort rûpya, »Silber«), Münzeinheit des brit. Ostindien und als solche auch von Deutsch- wie von Britisch-Ostafrika übernommen (vgl. Tafel »Münzen VI«, Fig. 11 u. 12). Die Silbermünze wurde zuerst 1542 von Scher Schah im Gewicht von ungefähr 176 Troygrains = 100 Ratis geprägt und mit vielen Abweichungen zahlreich nachgeahmt, seit 1677 auch von den Engländern. Der Großmogul Alem rechnete nach dem Batta (current rupee) = 1,769 Mk., aber auch nach der geprägten Rupia Sicca von 979 Tausendteilen Feinsilber = 2,05394 Mk. der deutschen Talerwährung, welchen Wert die Siccarupie von Kalkutta bei 11/12 Feingehalt 1818–35 beibehielt. In Bombay galt bis um 1820 die R. von Surate, 920 Taus. sein = 1,921 Mk., eingeteilt in 16 Annas oder 50 Fuddis zu 2 Peiß von 2 Urdihs, in Madras die Arcot-R. von 12 Fanams zu 80 Käsch mit 892 Taus. Feingehalt = 1,942 Mk., worauf ein Dekret 1818 die R. von Madras zu 16 Annas 11,6638 g schwer bei 11/12 Feinheit = 1,92453 Mk. machte. Letztere ging bald auf die Präsidentschaft Bombay über und ward 1835 als Kompanierupie (Company's rupee) allgemein; nach der Münzordnung von 1870 werden auch Stücke von 1/2, 1/4 und 1/3 R. geprägt. Außer der gesetzlichen Einteilung in 16 Annas zu 12 Peis gilt bei den Zöllen, wie 1825 bis 1860 auf Ceylon geschah, die in 100 Cents; ältere sind: für Bengalen: in 4 Kahuns zu 16 Peisas von 60 Käsch oder in 80 Pönns zu 20 Gundas von 4 Kauris; für Bombay: in 4 Quartos zu 100 Reis. 1893 untersagte die Regierung alle privaten Ausprägungen, schränkte ihre eigne Münztätigkeit auf Umarbeitung alter Stücke ein und berechnete den Sovereign = 15 Rupien. Im J. 1899 wurde der englische und australische Sovereign gesetzliches Zahlmittel in Indien und erhielt die R. den festen Umlaufswert von 16 Pence Sterling = 1,86196 Mk. deutscher Geldwährung. Die Prägebefugnis für Deutsch-Ostafrika, won och viele indische Rupien umlaufen, ist von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft 1. April 1903 auf das Deutsche Reich selbst übergegangen und die Währung durch Gleichstellung der R. von 10,6918 g Feingehalt (wie in der indischen) mit 11/3 Reichsmark befestigt worden. Außer 1 R. = 100 Heller, statt bisher 64 Pesas, werden Silbermünzen zu 2, 1/2 und 1/2 R. mit dem Bildnis des deutschen Kaisers geprägt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 268.
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