Schiffswache

[785] Schiffswache, der Wachtdienst auf Kriegs- und Handelsschiffen, beansprucht zur Bedienung der Maschinen oder Segel, zum Beobachtungsdienst (Ausguck), zur Handhabung des Ruders, der Signalapparate, der Rettungsboote, der Lot- und Loggmaschinen, der Sicherheitsmaßnahmen etc. eine große Anzahl Menschen, so daß gewöhnlich in See die halbe Besatzung auf Wache ist, die aber am Tage zu andern Beschäftigungen mit herangezogen wird. In der Nacht dürfen die nicht auf Posten etc. befindlichen Leute der S. an geschützten Stellen ruhen. Die S. wird befehligt vom wachthabenden Offizier, dem jeder an Bord, mit Ausnahme des Kommandanten (Schiffsführers auf Handelsschiffen) und ersten Offiziers, Gehorsam schuldig ist. Er leitet die Wache von der Kommandobrücke aus und trägt die volle Verantwortlichkeit für die Sicherheit des Schiffes. Die Offiziere (Steuerleute auf Handelsschiffen) gehen in 3–4 Ablösungen. Das Maschinenpersonal arbeitet unter der Leitung der Maschineningenieure und Maschinisten ebenfalls in dreifacher Ablösung. Alle Wachen dauern 4 Stunden und werden in 8 Glasen eingeteilt. Der Kommandant oder Schiffsführer hat keine bestimmte Wache, ist aber stets in der Lage, nach seinem Gutdünken zugegen zu sein und einzugreifen. Auf Kriegsschiffen im Hafen ist noch eine Sicherheitswache, die bei Flaggenparade, zum Empfang von Flaggoffizieren oder Fürstlichkeiten neben der Wache ins Gewehr tritt und Posten an den Fallreeps, auf der Back, vor den Pulverkammern, Ehrenposten etc. besetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 785.
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