Sechsunddreißiger-Ausschuß

[238] Sechsunddreißiger-Ausschuß, ein Ausschuß von 36 Mitgliedern, der auf der von den Führern des Nationalvereins (s. d.) und des Reformvereins (s. Großdeutsch) 6. Dez. 1863 berufenen Versammlung von 491 Mitgliedern der Landesvertretungen sämtlicher deutscher Staaten in Frankfurt a. M. 21. Dez. 1863 eingesetzt wurde, um für Durchführung der Rechte der Herzogtümer Schleswig-Holstein und ihres rechtmäßigen Herzogs Friedrich VIII. zu wirken. Er wählte einen engern geschäftsführenden Ausschuß, der zunächst die Geldsammlungen für die schleswig-holsteinische Sache in seiner Hand vereinigte. Wie sehr in ihm das süddeutsch-demokratische Element überwog, zeigte der am 26. Jan. 1864 erlassene, von blinder Leidenschaft erfüllte Ausruf an die Nation, der diese und die Mittelstaaten zum Kampf um die Freiheit von österreichischer und preußischer Knechtschaft aufforderte. Nach dem dänischen Kriege von 1864 verlor er schon alle Bedeutung, und die Ereignisse von 1866 bedeuteten sein Ende.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 238.
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