Sendgerichte

[337] Sendgerichte (Send, heilige Send, Synodus), im Mittelalter in Deutschland geistliche Gerichte, die von den Bischöfen, später den Archidiakonen oder den von ihnen beauftragten Sendrichtern oder Sendschoppen (Sendherren) in ihren Sprengeln (Sendbann) gehalten wurden und über alle strafbaren Handlungen, besonders in bezug auf die Sonntagsfeier, aburteilten (Sendrügen). Die eidlich verpflichteten sogen. Sendzeugen (Sendgeschwornen) hatten auf Befragen alle kirchlichen Vergehen, die sie in ihrem Bezirk in Erfahrung gebracht hatten, dem Send anzugeben. Vor dem Sendgericht mußten sich bei Vermeidung des Bannes alle stellen, die in dem Bezirk angefessen waren. Die wenigen, die davon ausgenommen waren, hießen Sendbarfreie oder Semperfreie. Da die S. sich vielfach auch mit der Bestrafung von Ketzerei befaßten, so hat man mit ihnen auch die Inquisitionsgerichte in Verbindung bringen wollen. Im Mittelalter wurden zuweilen auch die Gerichte der Fürsten und Grafen S. genannt. Vgl. Königer, Die S. in Deutschland (Münch. 1907, Bd. 1).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 337.
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