Sintenis

[495] Sintenis, Karl Friedrich Ferdinand, Rechtsgelehrter, geb. 25. Juni 1804 in Zerbst, gest. 2. Aug. 1868 in Dessau, seit 1825 Advokat in Zerbst, unternahm 1829 in Gemeinschaft mit K. E. Otto, Bruno Schilling u. a. die erste deutsche Übersetzung des ganzen »Corpus juris civilis« (Leipz. 1830–34, 7 Bde.; 2. Aufl. des 1. Bandes 1839), der sich die des »Corpus juris canonici« im Auszug (das. 1834–39, 2 Bde.) anschloß. Sein »Handbuch des gemeinen Pfandrechts« (Halle 1836) hatte seine Berufung als ordentlicher Professor an die Universität Gießen zur Folge, von wo er jedoch schon 1841 in die Regierung nach Dessau berufen ward. 1848 wurde er Mitglied des Oberlandesgerichts in Dessau, saß 1850 im Staatenhaus des Erfurter Parlaments, ward 1853 Präsident des Oberlandesgerichts für Anhalt-Dessau und Köthen und wurde 1863 zum Vorsitzenden des neuerrichteten Staatsministeriums für ganz Anhalt ernannt. Anfang 1868 trat er in den Ruhestand. Sein Hauptwerk ist »Das praktische gemeine Zivilrecht« (Leipz. 1844–51, 3 Bde.; 3. Aufl. 1868–69).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 495.
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