Stabel

[817] Stabel, Anton von, bad. Staatsmann, geb. 9. Okt. 1806 in Stockach, gest. 22. März 1880 in Karlsruhe, studierte die Rechte, stand im badischen Justizdienst, war 1841–47 zugleich Professor in Freiburg i. Br., wurde dann Vizekanzler des Oberhofgerichts in Karlsruhe, 1849 Präsident der Ministerien des Innern und der Justiz im sogen. Reaktionsministerium und machte sich um die Justizreform verdient. 1850 Mitglied des Erfurter Parlaments, trat S. 1851 als Oberhofrichter an die Spitze des obersten Gerichtshofs und ward 1853 Mitglied und Vizepräsident der Ersten Kammer. In der Landtagssession 1859–60 wies er nach, daß für das Konkordat gemäß der Verfassung die ständische Zustimmung unerläßlich sei. Als deswegen das Ministerium Meysenbug-Stengel stürzte, ward S. im April 1860 Minister der Justiz und des Auswärtigen und 1861 Präsident des Ministeriums und Staatsminister, leitete nun die Kirchengesetzgebung und schuf die Gerichtsverfassung. Im Juli 1866 zurückgetreten, aber Anfang 1867 nochmals als Justizminister in das Ministerium Mathy berufen, schied er 1868 wieder aus und wurde 1877 erblich geadelt. Er verfaßte: »Vorträge über das französische und badische Zivilrecht« (Freiburg 1843); »Vorträge über den bürgerlichen Prozeß« (Heidelb. 1845); »Institutionen des französischen Zivilrechts« (Mannh. 1871, 2. Aufl. 1883) u. a.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 817.
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