Sukkursālpfarreien

[193] Sukkursālpfarreien, wörtlich »Hilfspfarreien«, eine in Frankreich durch die organischen Artikel von 1803 ausgebildete Einrichtung, die auch in den ehemalig französischen Gebietsteilen Deutschlands geblieben ist. Die S. unterscheiden sich von den ordentlichen Pfarreien nicht sowohl durch den Inhalt des Amtes an sich als durch die rechtliche Stellung der Amtsträger. Im Gegensatz zu den Pfarrern sind die Sukkursalen (auch Desservants [s. d.] genannt) vom Bischof beliebig entlaßbar. In Preußen waren die S. durch das Gesetz vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen prinzipiell beseitigt worden, doch ist der durch § 18 dieses Gesetzes eingeführte staatliche Zwang zur dauernden Besetzung der Pfarrämter durch Art. 2, § 3 der Novelle vom 29. April 1887 wieder aufgehoben worden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 193.
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