Urteilskraft

[969] Urteilskraft, nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch das Vermögen, Urteile zu bilden; dann auch die Fähigkeit, angemessen, treffend und richtig zu urteilen, und in diesem Sinne naheverwandt mit Verstand (s. d.). KantKritik der U.«) unterschied die subsumierende U., d. h. die, welche das Besondere und Einzelne einem schon bekannten Allgemeinen unterordnet, und die reflektierende, die zu der gegebenen Mannigfaltigkeit einzelner Data die Einheit einer allgemeinen Regel sucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 969.
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