Vakánz

[990] Vakánz (lat.), das Erledigtsein einer Stelle, insbes. einer kirchlichen, namentlich eines Bischofssitzes (Sedisvakanz). Da die Vakanzen oft ungebührlich ausgedehnt wurden, so bestimmte die Kirche für die Neubesetzung bestimmte Maximalfristen, so für die Besetzung der dem freien bischöflichen Verleihungsrecht unterliegenden Ämter eine sechsmonatliche Frist, während im übrigen verschiedene Fristen gesetzt sind. Die schuldbare Versäumnis der Frist hat zur Folge, daß das Besetzungsrecht im gegebenen Falle kraft Devolutionsrecht (s. Devolution) an den kirchlichen Obern übergeht. Auch in der evangelischen Kirche dauern die Vakanzen meist nicht länger als ein halbes Jahr. Während der V. werden die Amtsgeschäfte entweder von den benachbarten Geistlichen besorgt, oder von besonders angestellten Pfarrverwesern. Tritt V. durch Tod ein, so gehört ein Teil der Einnahmen bis zur Wiederbesetzung vielfach den Hinterbliebenen. – V. nennt man auch die Zeit der Schulferien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 990.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: