Wilder Mann

[628] Wilder Mann, landläufige Bezeichnung für einen Verbrecher, der wegen Geistesstörung und daraus gefolgerter Unzurechnungsfähigkeit nicht bestraft, sondern in einer Irrenanstalt untergebracht wird; daher Angeschuldigte, die Geisteskrankheit simulieren (»den wilden Mann spielen«). Vgl. auch Wilde Männer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 628.
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