Wilhelmine

[645] Wilhelmine, 1) Sophie Friederike W., Markgräfin von Bayreuth, geb. 3. Juli 1709 in Berlin, gest. 14. Okt. 1758, älteste Tochter König Friedrich Wilhelms I. von Preußen, die Lieblingsschwester Friedrichs II., ward ebenso wie dieser vom Vater hart behandelt und, nachdem sich das Projekt ihrer Vermählung mit dem Prinzen von Wales zerschlagen, 20. Nov. 1731 mit Friedrich, nachmaligem Markgrafen von Bayreuth, vermählt. Ihr einförmiges Leben an einem kleinen Hofe neben einem unbedeutenden Gemahl verschönte sie durch literarische Beschäftigung und lebhaften Briefwechsel. Ihre französisch geschriebenen, durch Droysen, RankeAbhandlungen und Versuche«, Leipz. 1872) und Bernbeck (»Gießener Studien auf dem Gebiet der Geschichte VI«, Gießen 1894) teilweise als unglaubwürdig erwiesenen »Denkwürdigkeiten aus dem Leben der königlich preußischen Prinzessin Friederike Sophie W. von 1706 bis 1742« erschienen 1810 in Braunschweig (deutsch, Tübing. 1810–11, 2 Bde.; neue Ausgabe in beiden Sprachen, Braunschw. 1845; deutsch, zuletzt Leipz. 1908; engl., Berl. 1904). Vgl. Fester, Die Bayreuther Schwester Friedrichs des Großen (Berl. 1902).

2) Helene Pauline Marie, Königin der Niederlande, geb. 31. Ang. 1880 im Haag, einzige Tochter des Königs Wilhelm III. und seiner zweiten Gemahlin, Prinzessin Emma von Waldeck, wurde durch den Tod ihres Vaters 23. Nov. 1890 Königin. Während ihrer Minderjährigkeit führte ihre Mutter die Regentschaft bis 31. Aug. 1898, wo sie volljährig wurde und die Regierung übernahm. Sie vermählte sich 8. Febr. 1901 mit Herzog Heinrich von Mecklenburg-Schwerin, geb. 19. April 1876, jüngstem Sohn des Großherzogs Friedrich Franz II. aus seiner dritten Ehe mit Herzogin Marie von Schwarzburg-Rudolstadt. Des Prinz-Gemahls staatsrechtliche Stellung ist geregelt durch Gesetze vom 14. Jan. und 6. Febr. 1901, die ihn als Niederländer naturalisierten und sein finanzielles Verhältnis zum Staat bestimmten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 645.
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