Zehn Gebote

[863] Zehn Gebote, eigentlich »Zehn Worte« (Dekalog), die den Israeliten nach der Überlieferung durch Moses auf dem Berg Sinai gegebenen zehn Hauptgebote ihres religiös-politischen Volkslebens. Die Z. G. waren nach ägyptischer und babylonischer (s. Hammurabi) Sitte auf zwei steinerne Tafeln (Gesetztafeln, Tafeln des Zeugnisses) geschrieben, die in der Bundeslade aufbewahrt wurden und noch zu Salomos Zeiten vorhanden gewesen sind (1. Kön. 8,9). Jetzt besitzen wir sie nur noch in zwei oder drei erweiterten und untereinander mannigfach verschiedenen Redaktionen (2. Mos. 20,2–17; 34,11–7:6; 5. Mos. 5,6–18). Bei den Babyloniern lassen sich das 2., 3.–10 Gebot dem Inhalt nach als vorhanden nachweisen. jedoch ist bis jetzt noch kein Dekalog gefunden worden. Vgl. Jeremias, Das Alte Testament im Lichte des alten Orients, 2. Abt., S. 209,423,427 (2. Aufl., Leipz. 1906). – Die christlichen Kirchen haben diesen Ausdruck jüdischer Sittlichkeit und Religiosität, ergänzt vor allem durch die Auslegung Christi in der Bergpredigt, zur Grundlage ihres Beichtverfahrens und des katechetischen Jugendunterrichts gemacht. So bilden sie das erste »Hauptstück« des Lutherschen Katechismus, von dem der Heidelberger darin abweicht, daß er als 2. Gebot: »Du sollst dir kein Bildnis machen« zählt, was die katholische Kirche gar nicht, die lutherische nur als Anhang zum 1. Gebot hat, wogegen das 9. und 10. des Lutherschen Katechismus bei den Reformierten zu Einem verbunden sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 863.
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