Zitāt

[962] Zitāt (lat.), eine zur Bestätigung, Erläuterung oder weitern Ausführung eines Ausspruchs wörtlich angeführte Stelle aus einem Schriftsteller; sie wird im Druck in der Regel durch Anführungszeichen (s. d.) hervorgehoben. Das Anführen (Zitieren) einzelner Stellen oder kleinerer Teile eines Schriftwerks, Vortrags oder einer Rede ist nach deren Veröffentlichung zulässig, wenn das Werk, in dem zitiert wird, eine selbständige literarische Arbeit darstellt. Ebenso ist die Vervielfältigung erlaubt, wenn einzelne Stellen eines bereits erschienenen Werkes der Tonkunst in einer selbständigen literarischen Arbeit angeführt (zitiert) werden. Vgl. Urheberrecht. – Gewisse (meist kurze) Zitate, die in die allgemeine Verkehrssprache übergegangen sind und hier (oft merkwürdig verändert) wie Sprichwörter angewendet werden, heißen Geflügelte Worte (s. d.). Vgl. Büchmann, Geflügelte Worte (23. Aufl., bearbeitet von Ippel, Berl. 1907); Nehry, Zitatenschatz (2. Aufl., Leipz. 1895); weitere Sammlungen von Zitaten, Anspielungen etc. von Kofahl (das. 1889), Haek (Halle 1889), Fried (2 Tle., in Reclams Universal-Bibliothek); Eichner, Aus Werkstätten des Geistes; ein literarischer Zitatenschatz (Frankf. a. O. 1893); Sanders, Zitatenlexikon (2. Aufl., Leipz. 1905); Ladendorf, Historisches Schlagwörterbuch (Straßb. 1906); Lipperheide, Spruchlexikon (Berl. 1907); Kayser, Lexikon lateinischer Zitate (Zür. 1899); Fournier, L'esprit des autres (6. Aufl., Par. 1881); Fumagalli, Chi l'ha detto? (3. Aufl., Mail. 1899); Latham, Famous sayings and their authors (Lond. 1904); Harbottle, Dictionary of historical allusions (Lond. 1904). – Zitatenjäger, einer, der mit Zitaten prunkt, um seine Belesenheit zu zeigen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 962.
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