Affiliren [1]

[155] Affiliren (v. lat.), 1) an Kindes Statt annehmen; 2) bei geistlichen Orden, Laien aufnehmen, welche sich den Ordensregeln nicht zu unterwerfen brauchen, aber zu einem frommen Leben verpflichten; solche heißen Affiliirte; 3) einen bereits von einer anderen Loge aufgenommenen Bruder zum Logenmitgliede, od. eine Loge, die bereits anderswoher ihre Constitution empfangen hat, in einen Logenbund annehmen (affiliirte Loge); die Annahme Affiliation, s. Freimauerei; 4) Affiliirte Gesellschaften sind solche, welche in verschiedenen Orten u. Gegenden eines Landes bestehen u. in ihren gleichen Bestrebungen u. Wirken von einem, in dem Mittelpunkte des Landes residirenden Comité geleitet werden; bes. revolutionärer Natur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 155.
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Pierer-1857: Affiliren [2]