Agrippīna

[197] Agrippīna, 1) A., erste Gemahlin des Kaisers Tiberius, welcher sich von derselben trennen mußte, am Augusts Tochter, Julia, Agrippas 2. Gemahlin, zu heirathen, sie vermählte sich nachher mit Asinius Pollio; 2) A., Tochter des M. Vipsanius Agrippa u. der Julia, Gemahlin des Germanicus, den sie in allen Feldzügen begleitete; nach dessen Ermordung brachte sie seine Asche nach Rom; da sie ihren Söhnen den Thron zu verschaffen suchte, wurde sie auf Sejans Betrieb vom Kaiser Tiberius auf die Insel Pandataria verwiesen, wo sie sich selbst im J. 33 n. Chr. durch Hunger tödtete. 3) A., Tochter der Vorigen u. des Germanicus, Schwester des Caligula, vermählt zuerst mit Domitius Ahenobarbus, dem sie den Nero gebar, dann mit Crispus Passienus, u. zum 3. Mal mit ihrem Oheim, dem Kaiser Claudius, unter dem sie ihren Ausschweifungen freies Spiel ließ. Um ihren Sohn Nero auf den Thron zu bringen, verdrängte sie den Britannicus, Sohn des Claudius aus erster Ehe, räumte viele Personen, die diesen Plan hindern konnten, aus dem Wege u. vergiftete endlich den Claudius. Nero ertrug aber ihre Herrschsucht nicht u. ließ sie 60 n. Chr. ermorden. Ihre Geburtsstadt Köln vergrößerte sie u. gab ihr den Namen Colonia Agrippina.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 197.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: