Almosenier

[344] Almosenier (v. fr. Aumonier), 1) Almosenpfleger, bes. 2) Almosenverwalter u. zugleich geistlicher Rath bei fürstlichen Personen, namentlich in Frankreich. Der Groß-A. war sonst die höchste geistliche Würde daselbst, stets Commandeur vom[344] Heiligengeistorden, hatte die Aufsicht über die Geistlichkeit, legte dem Könige selbst den Eid ab, saß beim Gottesdienst dem Könige zur Rechten, besorgte die Almosen u. den Kirchenschatz u. betete bei besonderen Feierlichkeiten an der königlichen Tafel etc. Seine Würde Solstitium honoris.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 344-345.
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