Anästhĕsie

[455] Anästhĕsie (v. gr.), Zustand von Gefühllosigkeit, ohne Taft- u. Schmerzgefühl. Die A. beruht auf Lähmung der Nerven, welche das Gefühl nach dem Gehirn zum Bewußtsein leiten sollen, od. auf Lähmung des Gehirns selbst, also in behinderter Wahrnehmung. Die A. kann durch Verwundung od. sonstige Erkrankung bedingt sein, wird aber auch durch künstliche Mittel vorübergehend u. zuweilen auch absichtlich zu ärztlichen Zwecken (z.B. Operationen) herbeigeführt, so durch Kälte (wie beim Erfrieren), durch Gifte, welche die Gehirnthätigkeit lähmen (Opium, Morphium, Narcotin), durch Einathmung von gewissen Dämpfen (z.B. vom Schwefeläther, Chloroform). Letztere Art von Anästhetischen Mitteln werden in neuester Zeit häufig angewendet bei chirurgischen Operationen, schweren Geburten, ferner, um heftige Nervenerscheinungen (bei Starrkrampf u. anderen Krämpfen, bei der Hundswuth) zu mildern. Das Anästhesiren muß vorsichtig geschehen, weil zuweilen plötzlicher Tod die Folge ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 455.
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