Anmaßen, sich

[523] Anmaßen, sich, 1) sich ohne erwiesnen Rechtsgrund etwas zueignen, od. etwas zur Beeinträchtigung Andrer vollbringen; anmaßend (arrogant) ist Einer, der für seine Meinung Geltung verlangt, ohne etwas Anderes als seine Persönlichkeit od. Autorität vorzubringen; 2) im Canzleistyl, sich zu etwas erbieten, z.B. einen Beweis zu führen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 523.
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