Appetit

[624] Appetit (v. lat.), 1) Begehren, Begierde nach Etwas; 2) der Zustand der Geschmacksnerven, in welchem der Mensch zum Genuß angenehm schmeckender Speisen sich angereizt fühlt; der Hunger dagegen ist nur der Ausdruck des Verlangens des Magens nach Füllung, ohne weitere Wahl der Speisen. Somit kann A. ohne Hunger bestehen. Mangel an A. (Appetitlosigkeit) kann eintreten, sowie die Empfindungsfähigkeit der Geschmacksnerven, sei es durch Krankheiten des Mundes od. des Magens, verringert ist. Widernatürlicher A. findet sich oft bei Kindern, bei Bleichsucht u. Schwangerschaft, u. deutet auf irgend einen abnormen Zustand hin. Zuweilen fällt der A. auf wirklich heilsame Gegenstände, Kalk, Kreide, Salz etc. Appetitlich sind Speisen, die dem Auge od. Geruche so schmeicheln, daß sie zum Genuß einladen; 3) (Philos.), s. Begehrungsvermögen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 624.
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